Betriebliche Gesundheitsförderung
Die höhere Arbeitsbelastung und der daraus folgende Leistungsdruck haben oftmals negative Auswirkungen auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen.
Ständige Bildschirmarbeit oder einseitige körperliche Arbeit, Multitasking, Unterbrechung der Arbeitsabläufe und mangelnde Bewegung führen oftmals zu schmerzhaften Verspannungen im Bereich des Nackens und des Rückens oder gar Beeinträchtigungen des gesamten Bewegungsapparates.
Neben der physischen Gesundheit werden dadurch häufig auch das emotionale Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter*innen eingeschränkt.
Dies führt langfristig zu krankheitsbedingten Arbeitsausfällen und einer Mehrbelastung aller Mitarbeiter*innen.
Darunter leiden nicht nur das Arbeitsklima, sondern auch die Produktivität und die Effizienz des gesamten Unternehmens.
Aus diesen Gründen sollte die betriebliche Gesundheitsförderung auch ein elementarer Bestandteil Ihres Unternehmens sein.
Angebote und Preise
Anwendung | Preis |
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Präventionsmassage (20' Min.) | 25,00 €* *** |
Präventionsmassage (40' Min.) | 50,00 €** *** |
Haltungsschulung am Arbeitsplatz (20' Min.) | 25,00 €*** |
Aktive Pause (30 Minuten Gruppentraining) im Büro | 45,00 € |
* bei einer "freiwilligen sozialen Aufwendung" von 500,00 € jährlich sind pro Mitarbeiter*in monatlich zwei Massagen á 20 Minuten möglich, ohne dass die Mitarbeiter*in eine Eigenzuzahlung leisten muss. | |
** Mitarbeiter*innen können nach Absprache eine Eigenzahlung von 10,00 € extra tätigen oder jährlich weniger häufig die Präventionsmassagen nutzen. | |
*** Jede Mitarbeiter*in darf jederzeit unter den hiesig aufgeführten Konditionen die Angebote als Selbstzahler wahrnehmen. | |
Alle Preise zzgl. 19% MwSt. |
Der Staat unterstützt Sie bei diesem Vorhaben
Als Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Präventionsmassage am Arbeitsplatz als "freiwillige soziale Aufwendung" zu 100% absetzbar und lohnsteuerfrei (BFH VI R 177/99).
Die Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Steuer- und Abgabefreiheit kann nicht durch Umwandlung von Arbeitslohn in Zahlungen zur Gesundheitsförderung erreicht werden.
Was müssen Sie tun, um die betriebliche Gesundheitsförderung in Ihrem Unternehmen steuerfrei durchzuführen
Unterlagen zu den durchgeführten Präventionsmaßnahmen und geleisteten Zahlungen im Lohnkonto der Arbeitnehmer*innen aufbewahren.
Weitere Fragen im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit beantworten Ihnen Ihr Steuerberater und das Finanzamt.